Teil vom Volk schrieb am 10. Mai 2013 19:32
>
> Tja Kollege, hier in diesem Thread geht es ganz konkret um KINDER und
> KINDER-Banden. Und KINDER sind unter 14 Jahre alt und strafunmündig.
> Wären sie über 14 Jahre, dann wären es Jugendliche für die das
> Jugendstrafrecht gilt. Capito?
Ja, ich habe kapiert, daß Du mit der Komplexität der Thematik
überfordert bist und deswegen gerne eine Simplifizierung hättest und
deswegen alles ignorierst, was Dir gerade nicht ins Konzept passt.
Deine Dummheit ist aber nicht mein Problem, in sofern kann ich das
ganz gelassen einfach ignorieren.
>
> Tja Kollege, hier in diesem Thread geht es ganz konkret um KINDER und
> KINDER-Banden. Und KINDER sind unter 14 Jahre alt und strafunmündig.
> Wären sie über 14 Jahre, dann wären es Jugendliche für die das
> Jugendstrafrecht gilt. Capito?
Ja, ich habe kapiert, daß Du mit der Komplexität der Thematik
überfordert bist und deswegen gerne eine Simplifizierung hättest und
deswegen alles ignorierst, was Dir gerade nicht ins Konzept passt.
Deine Dummheit ist aber nicht mein Problem, in sofern kann ich das
ganz gelassen einfach ignorieren.