Entscheidend ist übrigens nicht das "oder", sondern das zweite "wer"
im ersten Satz. des Paragraphen.
0nliner schrieb am 24. Mai 2004 23:06
> ein solcher Prozess wäre eine Gaudi! - Da nichts leichter zu belegen
> ist, als dass Bush ein Kriegsverbrecher und ein Verbrecher gegen die
> Menschenrechte ist.
Dafür gibt's Richter.
> Im übrigen Stalin, Sharon, die Führer der Roten Khmer und jede Menge
> anderer Diktatoren werden täglich nicht nur in der deutschen Presse
> als Verbrecher dargestellt, sondern auch in der Weltpresse als solche
> bezeichnet.
> In USA wird Bush ständig mit Hitler verglichen. Und jetzt hat sogar
> in israelischer Minister die Verbrechen Sharons mit dem Holocaust
> verglichen.
In den USA und in Israel gilt der deutsche § 103 logischerweise
nicht.
Und speziell in den angeblich so diktatorischen USA sind die Gesetze
in dieser Beziehung weitaus liberaler als in Deutschland.
> Überrede doch mal den Bush, dass er hier in Deutschland eine
> entsprechende Anzeige erstatten möge.
Das muß er nicht, denn die Beleidigung von Organen und Vertretern
ausländischer Staaten ist ein Offizialdelikt.
Das heißt, die Staatsanwaltschaft muß von sich aus aktiv werden.
In allen anderen Fällen ist Beleidigung ein Antragsdelikt: Der
Staatsanwaltschaft wird nur aktiv, wenn der Beleidigte selbst Anzeige
erstattet.
im ersten Satz. des Paragraphen.
0nliner schrieb am 24. Mai 2004 23:06
> ein solcher Prozess wäre eine Gaudi! - Da nichts leichter zu belegen
> ist, als dass Bush ein Kriegsverbrecher und ein Verbrecher gegen die
> Menschenrechte ist.
Dafür gibt's Richter.
> Im übrigen Stalin, Sharon, die Führer der Roten Khmer und jede Menge
> anderer Diktatoren werden täglich nicht nur in der deutschen Presse
> als Verbrecher dargestellt, sondern auch in der Weltpresse als solche
> bezeichnet.
> In USA wird Bush ständig mit Hitler verglichen. Und jetzt hat sogar
> in israelischer Minister die Verbrechen Sharons mit dem Holocaust
> verglichen.
In den USA und in Israel gilt der deutsche § 103 logischerweise
nicht.
Und speziell in den angeblich so diktatorischen USA sind die Gesetze
in dieser Beziehung weitaus liberaler als in Deutschland.
> Überrede doch mal den Bush, dass er hier in Deutschland eine
> entsprechende Anzeige erstatten möge.
Das muß er nicht, denn die Beleidigung von Organen und Vertretern
ausländischer Staaten ist ein Offizialdelikt.
Das heißt, die Staatsanwaltschaft muß von sich aus aktiv werden.
In allen anderen Fällen ist Beleidigung ein Antragsdelikt: Der
Staatsanwaltschaft wird nur aktiv, wenn der Beleidigte selbst Anzeige
erstattet.