Die widersprüchliche Einheit von Kapital(besitz) und Arbeit(skraft)
ist ein Gewaltverhältnis.
Das Verhältnis der Kapitalbesitzer zueinander ist ein
Gewaltverhältnis.
Das Verhältnis von Staaten/Nationen als Durchsetzungsmodus der
Kapitalverwertung ist ein Gewaltverhältnis.
Diese Gewaltverhältnisse sind Ausdruck eines einzigen
Gewaltverhältnisses, des bürgerlich-kapitalistischen
Gewaltverhältnisses.
Diskussionen über Gewaltzweck, Gewaltsinn und Gewaltberechtigung gibt
es nur, weil sich diese historisch spezifische Ausformung
ökonomischer, gesellschaftlicher und staatlicher Gewaltverhältnisse
als Basis bürgerlicher Herrschaft in einem langen Prozess der
Umwälzung von angeblich gottgegebener und vererbbarer Herrschaft der
weltlichen Aristokratie und der kirchlichen Führer vom Mittelalter
bis zur Neuzeit nur mit zwei wesentlichen Änderungen im
legitimierenden Überbau dieser Gewaltbasis installieren und absichern
ließ:
1. mit der Erklärung der ideellen (!) Menschenrechte von der franz.
Revolution bis zu ihren aktuellen Ausformungen (UN-Charta ff), die
sich allesamt auf den Grundsatz, der Mensch sei von Natur aus frei
und gleich, berufen mussten.
2. mit der Notwendigkeit, die bürgerliche Herrschaft nicht mehr als
gottgewollte, sondern als abhängig von der Wahl der von Natur aus
freien und gleichen Staatsbürger rechtfertigen zu lassen.
Der daraus entstehende Widerspruch zwischen Basis (Gewaltverhältnis)
und Überbau (Rechtfertigungsideologie mit notwendigen Zugeständnissen
bzgl. "Humanität") ist Ursache für die immer wieder aufkommenden
Diskussionen z.B. über Folter. Diese Diskussionen können hier und da
Milderungen/Abdämpfungen der Gewaltausübung zur Folge haben, nicht
aber die Überwindung des Gewaltverhältnisses selbst, weil der
Gewaltbasis nur der Humanitätsüberbau entgegengehalten werden kann,
der aber im Kern gerade diese Gewaltbasis legitimiert.
Ohne Überwindung der bürgerlich-kapitalistischen Gewaltverhältnisse
selbst ist grundlegende Humanität nur zu denken, aber nicht zu haben.
(Anmerkung: Der Blick auf den von mir extrem kurz skizzierten
herrschenden Gewaltzusammenhang wird zusätzlich immer wieder dadurch
getrübt, dass Gewaltexzesse aus Motivationen und Konfliktlagen
entstehen, die historisch überkommen sind, sich also aus
vorbürgerlichen Verhältnissen speisen, in das bürgerliche
Gewaltverhältnis hineinragen und sich auch auf dieses teils
negatorisch beziehen. Aktuell z.B. al-Qaida oder IS.)
ist ein Gewaltverhältnis.
Das Verhältnis der Kapitalbesitzer zueinander ist ein
Gewaltverhältnis.
Das Verhältnis von Staaten/Nationen als Durchsetzungsmodus der
Kapitalverwertung ist ein Gewaltverhältnis.
Diese Gewaltverhältnisse sind Ausdruck eines einzigen
Gewaltverhältnisses, des bürgerlich-kapitalistischen
Gewaltverhältnisses.
Diskussionen über Gewaltzweck, Gewaltsinn und Gewaltberechtigung gibt
es nur, weil sich diese historisch spezifische Ausformung
ökonomischer, gesellschaftlicher und staatlicher Gewaltverhältnisse
als Basis bürgerlicher Herrschaft in einem langen Prozess der
Umwälzung von angeblich gottgegebener und vererbbarer Herrschaft der
weltlichen Aristokratie und der kirchlichen Führer vom Mittelalter
bis zur Neuzeit nur mit zwei wesentlichen Änderungen im
legitimierenden Überbau dieser Gewaltbasis installieren und absichern
ließ:
1. mit der Erklärung der ideellen (!) Menschenrechte von der franz.
Revolution bis zu ihren aktuellen Ausformungen (UN-Charta ff), die
sich allesamt auf den Grundsatz, der Mensch sei von Natur aus frei
und gleich, berufen mussten.
2. mit der Notwendigkeit, die bürgerliche Herrschaft nicht mehr als
gottgewollte, sondern als abhängig von der Wahl der von Natur aus
freien und gleichen Staatsbürger rechtfertigen zu lassen.
Der daraus entstehende Widerspruch zwischen Basis (Gewaltverhältnis)
und Überbau (Rechtfertigungsideologie mit notwendigen Zugeständnissen
bzgl. "Humanität") ist Ursache für die immer wieder aufkommenden
Diskussionen z.B. über Folter. Diese Diskussionen können hier und da
Milderungen/Abdämpfungen der Gewaltausübung zur Folge haben, nicht
aber die Überwindung des Gewaltverhältnisses selbst, weil der
Gewaltbasis nur der Humanitätsüberbau entgegengehalten werden kann,
der aber im Kern gerade diese Gewaltbasis legitimiert.
Ohne Überwindung der bürgerlich-kapitalistischen Gewaltverhältnisse
selbst ist grundlegende Humanität nur zu denken, aber nicht zu haben.
(Anmerkung: Der Blick auf den von mir extrem kurz skizzierten
herrschenden Gewaltzusammenhang wird zusätzlich immer wieder dadurch
getrübt, dass Gewaltexzesse aus Motivationen und Konfliktlagen
entstehen, die historisch überkommen sind, sich also aus
vorbürgerlichen Verhältnissen speisen, in das bürgerliche
Gewaltverhältnis hineinragen und sich auch auf dieses teils
negatorisch beziehen. Aktuell z.B. al-Qaida oder IS.)