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  • VolkerG

706 Beiträge seit 07.01.2000

Re: Folter ist also nur eine Definitionsfrage

Prokrastes schrieb am 1. März 2015 13:13

> > ... Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich
> > lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu
> > gehören oder damit verbunden sind.

> Aha. Man muss also nur die "robusten" Verhörmethode als gesetzlich
> zulässige Sanktion definieren, man muss also das Kopfabschneiden und
> Auspeitschen in Steinzeitarabistan als gesetzlich zulässige Sanktion
> definieren, dann ist alles in Butter.

In dem Satz ist das "nur" recht wesentlich.

Denn eine solche postulierte Gesetzgebung/Sanktionierung würde
auch in hiesigen Landen (etwa D) exakt genauso potenziell
passieren, wenn nämlich die Mehrheit das so wollte. Und dann
ist in der Tat alles in Butter, nennt sich Demokratie.

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