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  • st.sch.

mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2012

Re: Rechtsnormen müssen eindeutig sein und für alle gleich

> Wir können nicht alles ins Völkerrecht schreiben,

Exakt und deshalb geht es darum auch garnicht, d.h. Du kannst das
absolute Minimum ins Völkerrecht schreiben wenn Dir das lieber ist.
Nie jedoch solltest Du von einem Staat erwarten das er über das
Völkerrecht hinausgeht.
Was Du hier versuchst ist nicht konsequent rechtsstaatlich denn Du
stellst eine Rechtsnorm auf willst aber im Eigentlichen das man sich
doch besser verhält.

Im realen Leben entspräche das einer Geschwindigkeitbegrenzung auf 50
verbunden mit der ERwartung das die Leute dann 40 fahren und der
KOnsequenz das die Polizei diejenigen die 50 fahren irgendwie(!)
(also willkürlich) schlechter behandelt, denn einerseits geht keine
richtige Strafe denn die Geschwindigkeit wurde eingehalten,
andererseits willst Du aber wohlwollendes Verhalten also muss es
irgendeinen Unterschied machen. 

> dazu sind die
> Staaten zu unterschiedlich. 

Ja und? Du schriebst:

"Da die Menschenrechte sind für Staaten ja alledings nur grundlegend.
 D. h. man kann doch von einem Staat sehr viel mehr erwarten"

Heisst das nun Du erwartest das nur von manchen(!) Staaten? Wer
bestimmt dann von welchen Staaten und auf welcher Grundlage?
Offensichtlich doch wohl die Gemeinschagft aller Staaten und damit
sind wir wieder beim Völkerrecht und der Erkenntnis wenn ich von
allen Staaten etwas will gehört das dort rein.

> Nur als Beispiel ist die
> Hartz4-Gesetzgebung in Deutschland NICHT wohlwollend. 

Dann ändere sie, ich wäre in allerhöchstem Maße damit einverstanden,
niemals jedoch wäre ich damit einverstanden als Begründung dafür
anzugeben das man das als Staat deshalb tun müsse um das Völkerrecht,
wohlwollend auszulegen.

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