st.sch. schrieb am 28. Februar 2015 16:22
> Nie jedoch solltest Du von einem Staat erwarten das er über das
> Völkerrecht hinausgeht.
Okay, dann müssen wir noch verdammt viel in das Völkerrecht
schreiben.
> Was Du hier versuchst ist nicht konsequent rechtsstaatlich denn Du
> stellst eine Rechtsnorm auf willst aber im Eigentlichen das man sich
> doch besser verhält.
Nein, eigentlich wollte ich, dass Staaten eine wohlwollende
Rechtsnorm erschaffen. Und irgendwie ging das ja auch mal. Sonst
hätten wir doch keine Sozialhilfen oder Rentenkassen.
> Im realen Leben entspräche das einer Geschwindigkeitbegrenzung auf 50
> verbunden mit der ERwartung das die Leute dann 40 fahren und der
> KOnsequenz das die Polizei diejenigen die 50 fahren irgendwie(!)
> (also willkürlich) schlechter behandelt, denn einerseits geht keine
> richtige Strafe denn die Geschwindigkeit wurde eingehalten,
> andererseits willst Du aber wohlwollendes Verhalten also muss es
> irgendeinen Unterschied machen.
Nein, so wollte ich nicht verstanden werden. Das "wohlwollende
Verhalten" sollte schon in eindeutige Gesetze gegossen werden. KEINE
Entscheidungsfreiheit für Polizisten die sich wohlwollend verhalten
dürfen und nach eigenem Ermessen dann Strafen festsetzen. Das wäre
dann ein Willkürstaat, den haben wir schon ausreichend.
>
> Heisst das nun Du erwartest das nur von manchen(!) Staaten? Wer
> bestimmt dann von welchen Staaten und auf welcher Grundlage?
Nein, ich billige Staaten eine Entwicklung zu. Folter und Todesstrafe
sind z. B. ein Bruch der Zivilisation. Manche Staaten haben beides.
Doch ist es ein Fortschritt, wenn so ein Staat sich auf den Weg
begibt zumindest Eines der beiden Dinge abzuschaffen, mit all den
Änderungen in seinem Gesetzeswerk.
> > Nur als Beispiel ist die
> > Hartz4-Gesetzgebung in Deutschland NICHT wohlwollend.
>
> Dann ändere sie,
Haha-ja. Muss nurnoch das Gewehr putzen.
> ich wäre in allerhöchstem Maße damit einverstanden,
> niemals jedoch wäre ich damit einverstanden als Begründung dafür
> anzugeben das man das als Staat deshalb tun müsse um das Völkerrecht,
> wohlwollend auszulegen.
Nochmal: Gesetze sollen nicht wohlwollend ausgelegt, sondern
wohlwollend ANGELEGT werden.
> Nie jedoch solltest Du von einem Staat erwarten das er über das
> Völkerrecht hinausgeht.
Okay, dann müssen wir noch verdammt viel in das Völkerrecht
schreiben.
> Was Du hier versuchst ist nicht konsequent rechtsstaatlich denn Du
> stellst eine Rechtsnorm auf willst aber im Eigentlichen das man sich
> doch besser verhält.
Nein, eigentlich wollte ich, dass Staaten eine wohlwollende
Rechtsnorm erschaffen. Und irgendwie ging das ja auch mal. Sonst
hätten wir doch keine Sozialhilfen oder Rentenkassen.
> Im realen Leben entspräche das einer Geschwindigkeitbegrenzung auf 50
> verbunden mit der ERwartung das die Leute dann 40 fahren und der
> KOnsequenz das die Polizei diejenigen die 50 fahren irgendwie(!)
> (also willkürlich) schlechter behandelt, denn einerseits geht keine
> richtige Strafe denn die Geschwindigkeit wurde eingehalten,
> andererseits willst Du aber wohlwollendes Verhalten also muss es
> irgendeinen Unterschied machen.
Nein, so wollte ich nicht verstanden werden. Das "wohlwollende
Verhalten" sollte schon in eindeutige Gesetze gegossen werden. KEINE
Entscheidungsfreiheit für Polizisten die sich wohlwollend verhalten
dürfen und nach eigenem Ermessen dann Strafen festsetzen. Das wäre
dann ein Willkürstaat, den haben wir schon ausreichend.
>
> Heisst das nun Du erwartest das nur von manchen(!) Staaten? Wer
> bestimmt dann von welchen Staaten und auf welcher Grundlage?
Nein, ich billige Staaten eine Entwicklung zu. Folter und Todesstrafe
sind z. B. ein Bruch der Zivilisation. Manche Staaten haben beides.
Doch ist es ein Fortschritt, wenn so ein Staat sich auf den Weg
begibt zumindest Eines der beiden Dinge abzuschaffen, mit all den
Änderungen in seinem Gesetzeswerk.
> > Nur als Beispiel ist die
> > Hartz4-Gesetzgebung in Deutschland NICHT wohlwollend.
>
> Dann ändere sie,
Haha-ja. Muss nurnoch das Gewehr putzen.
> ich wäre in allerhöchstem Maße damit einverstanden,
> niemals jedoch wäre ich damit einverstanden als Begründung dafür
> anzugeben das man das als Staat deshalb tun müsse um das Völkerrecht,
> wohlwollend auszulegen.
Nochmal: Gesetze sollen nicht wohlwollend ausgelegt, sondern
wohlwollend ANGELEGT werden.