> Da die Menschenrechte sind für Staaten ja alledings nur grundlegend.
> D. h. man kann doch von einem Staat sehr viel mehr erwarten, als die
> "Mindestanforderung" zu erfüllen.
ja
> Ich denke, es wird an der Zeit, endlich den "wohlwollenden Staat"
> einzufordern. Nicht das Mindestmaß sollte Zielvorgabe sein, sondern
> das maximal Mögliche, was der Staat für ALLE seine Bürger leisten
> kann.
gut gemeint, aber tendenziell falsch gedacht/formuliert
Recht hört auf Recht zu sein wenn es 'Wohlwollen' voraussetzt.
Selbst wenn hier das was als 'Wohlwollen' benannt ist in konkreten
nationalen Gesetzen drinsteht, also eigentlich doch garkein
Wohlwollensondern national geltendes Recht ist, bleibt der Bezug auf
das Völkerecht falsch, denn auch das Völkerrecht darf nicht auf
Wohlwollen setzen sondern nur auf klar definiertes Recht.
Deshalb:
so leid es mir tut und so sehr ich Dein Anliegen verstehe, wir müssen
das ins Völkerrecht reinschreiben was wir konkret wollen und nicht
ein geschriebenes Völkerrecht plus zusätzliches 'Wohlwollen'
praktizieren.
Zwischen Recht und 'Wohlwollen' besteht einfach ein Unterschied
ähnlich wie zwischen Beendigung eines Gerichtsverfahrens mit
Freispruch und gegenüber Beendigung mit einem Vergleich.
> D. h. man kann doch von einem Staat sehr viel mehr erwarten, als die
> "Mindestanforderung" zu erfüllen.
ja
> Ich denke, es wird an der Zeit, endlich den "wohlwollenden Staat"
> einzufordern. Nicht das Mindestmaß sollte Zielvorgabe sein, sondern
> das maximal Mögliche, was der Staat für ALLE seine Bürger leisten
> kann.
gut gemeint, aber tendenziell falsch gedacht/formuliert
Recht hört auf Recht zu sein wenn es 'Wohlwollen' voraussetzt.
Selbst wenn hier das was als 'Wohlwollen' benannt ist in konkreten
nationalen Gesetzen drinsteht, also eigentlich doch garkein
Wohlwollensondern national geltendes Recht ist, bleibt der Bezug auf
das Völkerecht falsch, denn auch das Völkerrecht darf nicht auf
Wohlwollen setzen sondern nur auf klar definiertes Recht.
Deshalb:
so leid es mir tut und so sehr ich Dein Anliegen verstehe, wir müssen
das ins Völkerrecht reinschreiben was wir konkret wollen und nicht
ein geschriebenes Völkerrecht plus zusätzliches 'Wohlwollen'
praktizieren.
Zwischen Recht und 'Wohlwollen' besteht einfach ein Unterschied
ähnlich wie zwischen Beendigung eines Gerichtsverfahrens mit
Freispruch und gegenüber Beendigung mit einem Vergleich.