Nein, ich möchte nicht falsch verstanden werden.
Der "wohlwollende Staat" hat sein Rechtsgefüge, seine Gesetze im
Sinne des "Wohlwollends" zu formulieren. Und die Gesetze müssen mit
möglichst geringem Interpretationsspielraum forumliert werden.
Wir können nicht alles ins Völkerrecht schreiben, dazu sind die
Staaten zu unterschiedlich. Nur als Beispiel ist die
Hartz4-Gesetzgebung in Deutschland NICHT wohlwollend. In anderen
Ländern wäre es ein Fortschritt.
Der Staat an sich hat auf eine wohlwollende Weise seine Gesetze zu
verabschieden, dazu gehört z. B. auch das Wahren der persönlichen
Freiheit seiner Bürger. Eine Totalüberwachung ist NICHT wohlwollend,
sondern Freiheitsbeschränkend.
Der "wohlwollende Staat" hat sein Rechtsgefüge, seine Gesetze im
Sinne des "Wohlwollends" zu formulieren. Und die Gesetze müssen mit
möglichst geringem Interpretationsspielraum forumliert werden.
Wir können nicht alles ins Völkerrecht schreiben, dazu sind die
Staaten zu unterschiedlich. Nur als Beispiel ist die
Hartz4-Gesetzgebung in Deutschland NICHT wohlwollend. In anderen
Ländern wäre es ein Fortschritt.
Der Staat an sich hat auf eine wohlwollende Weise seine Gesetze zu
verabschieden, dazu gehört z. B. auch das Wahren der persönlichen
Freiheit seiner Bürger. Eine Totalüberwachung ist NICHT wohlwollend,
sondern Freiheitsbeschränkend.