Prinzipiell richtig. Das Problem in Deutschland ist, dass leider
immer noch nicht objektive Gefahren, sondern gesellschaftliche Normen
und Traditionen über Verbot und Legalität entscheiden. Da gab es doch
mal dieses Urteil, wonach Alkohol nur deswegen legal ist, weil er
angeblich dem geselligen Trinken dienen soll.
Wenn sich der Staat im Sinne der Freiheit mal weg von
Gesellschaftsnormen und hin zu objektiver Gefahrenabwehr bewegen
sollte, würde er die Gesetze zu Tabak und Alk, sowie das
Betäubungsmittelgesetz ersetzen durch ein einheitliches Drogengesetz,
das die Stoffe nach Gefährlichkeit wertet und danach von leichten
Einschränkungen bis zum totalen Handelsverbot (für harte Drogen) die
nötigen Massnahmen regelt.
immer noch nicht objektive Gefahren, sondern gesellschaftliche Normen
und Traditionen über Verbot und Legalität entscheiden. Da gab es doch
mal dieses Urteil, wonach Alkohol nur deswegen legal ist, weil er
angeblich dem geselligen Trinken dienen soll.
Wenn sich der Staat im Sinne der Freiheit mal weg von
Gesellschaftsnormen und hin zu objektiver Gefahrenabwehr bewegen
sollte, würde er die Gesetze zu Tabak und Alk, sowie das
Betäubungsmittelgesetz ersetzen durch ein einheitliches Drogengesetz,
das die Stoffe nach Gefährlichkeit wertet und danach von leichten
Einschränkungen bis zum totalen Handelsverbot (für harte Drogen) die
nötigen Massnahmen regelt.