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Avatar von blu_frisbee
  • blu_frisbee

mehr als 1000 Beiträge seit 12.09.2002

Re: Das BVerfG hat entgegengesetzt entschieden

The Great Mute schrieb am 11.06.2021 18:38:

Der Artikel schrammt an der Grenze zur Strafbarkeit
Ich wundere mich daß so ein Artikel hier erscheint. Als Foren-Kommentar würde er vermutlich gelöscht werden.

Konkret geht es um den letzten Satz

Wer heute kleine Veränderungen verhindert, muss morgen die ganz große Veränderung, möglicherweise die Öko-Diktatur, in Kauf nehmen.

Hier wird offen die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage gestellt.

Zitat aus:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hochverrat#Tatbestand_%C2%A7%C2%A7_81%E2%80%9383a_StGB

Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte.

und

Als Vorbereitung nach § 83 StGB gilt schon die objektive Förderung des Unternehmens nach §§ 81, 82 StGB.

Vielleicht sollte ich mal den Staatsschutz anrufen.

Hier wird von Herrn Alt ein Vebrechen (Hochverrat) als gerechtfertigt dargestellt. Gilt das zukünftig auch für andere Verbrechen? Darf ich hier auf Telepolis demnächst auch Artikel lesen, die Mord als gerechtfertigt darstellen?

Das BVerfG hat entgegengesetzt entschieden. Es ist Pflicht des Gesetzgebers kommende Generationen zu schützen. Vor kommenden Katastrofen.
Eben weil Grundrechte.

Der Amtseid laufet bekanntlich "Dem deutschen Volk zu dienen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden". Das Volk schließt jetzige Nochnichtwähler und zukünftige Wähler mit ein.
Was daran verstehen Sie nicht?

Wenn hier einem Hochverrat vorzuwerfen ist dann Ihnen.
Und es ist aus Systemerhaltssicht angemessen solche wie Sie vom VS zu überwachen.
Aus meiner auch, und ich bin gegens System, allerdings aus anderen Gründen.

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