Robert77 schrieb am 12.06.2021 12:12:
Vielleicht haben Sie einen anderen Abkommen als ich gelesen, aber trotz mehrfachen Durchsicht des selbiges konnte ich nirgendwo etwas von "Freiheitseinschränkungen" finden.
Das BVerfG leitet den Handlungszwang ausdrücklich aus den vertraglich vereinbarten CO2-Einsparungszielen ab.