Populist schrieb am 12.06.2021 12:45:
Robert77 schrieb am 12.06.2021 12:12:
Vielleicht haben Sie einen anderen Abkommen als ich gelesen, aber trotz mehrfachen Durchsicht des selbiges konnte ich nirgendwo etwas von "Freiheitseinschränkungen" finden.
Das BVerfG leitet den Handlungszwang ausdrücklich aus den vertraglich vereinbarten CO2-Einsparungszielen ab.
ja, das ist bekannt. Gerade deswegen ist die erwähnte Entscheidung so umstritten.
Weil weder in Grundgesetz noch in den Paris-Abkommen steht irgendwas von notwendigen Freiheitseinschränkungen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.06.2021 12:59).