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  • Marius2

mehr als 1000 Beiträge seit 01.04.2003

Schön

martin-2 schrieb am 29. Juli 2005 14:51

oder vielleicht auch nicht so schön - nur was hat das mit
der EU Verfassung zu tun? Im Übrigen:

> Die Bürgerrechte werden nach "unten" angepasst. In Deutschland darf
> pauschal abgehört werden,
... zumindest solange das Bundesverfassungsgericht solche Ge-
setze nicht kassiert, wie gerade bezüglich NRW und Bayern ge-
schehen ...

> in UK dürfen Verdächtige erschossen werden
Das durften Polizisten schon immer, wenn sich sich in einer Situa-
tion befinden, die vom Gesetz vorgegeben wird (z.B. um das Leben
von Dritten zu schützen), in Grossbritannien wie in Deutschland
wie in quasi allen anderen Staaten.
Ist natürlich dumm wenn es einen Unschuldigen erwischt.

> und in Spanien darf gefoltert werden.
Die Höhe der Messlatte, wo Folter beginnt hängt ja wohl in
starkem Massse von der Definition von Folter ab (allerdings
sollte diese Messlatte in der Tat niedrig hängen)

> Die Harmonisierung nach unten bedeutet: Im Durchschnitt bedeutet
> das europaweit Abbau der Grundrechte.
Schon möglich, aber noch einmal: Was hat das mit der EU Verfassung
zu tun?

> Menschenrechtsverletzungen werden festgeschrieben.
Das ist alles noch kein Grund SED zu wählen :-)

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