Ignoramus-et-Ignorabimus schrieb am 19.06.2023 11:49:
Korolow schrieb am 19.06.2023 08:31:
Ignoramus-et-Ignorabimus schrieb am 18.06.2023 02:12:
Korolow schrieb am 16.06.2023 23:46:
Kann es sein, daß genau deshalb der Beitrag zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung genau wegen all den tausenden und bald hunderttausenden verwundeten Ukrainischen und NATO-Soldaten hier in Deutschland steigen wird?
kurz gesagt, nein. Die sind ja nicht in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, also übernimmt eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung dafür auch keine Kosten.
Das Krankenhaus rechnet eine solche Behandlung privat ab. So wie es bei vielen Russen auch war, die, wenn sie die finanziellen Mittel dazu hatten, sich ja auch bevorzugt in deutschen Krankenhäusern behandeln liessen, wenn's was ernstes war. Für die Krankenhäuser ist das an und für sich ein gutes Geschäft, und in der Regel wird bei nichtversicherten Patienten auch ein Teil als Vorkasse verlangt.
Du kannst das ja mal selbst ausprobieren, wenn du dir ohne Krankenversicherung irgendeiner Art kompliziert das Bein brichst, und dich in ein deutsches Krankenhaus zur Behandlung begiebst. Mindestens 5-stellig sollte dein Kreditrahmen dann aber schon hergeben ;)
Dann hast du absolut keine Ahnung wie das Gesundheitssystem hier funktioniert.
Meine Frau arbeitet in einem deutschen Klinikum und hat jeden Tag mit ukrainischen oder syrischen Flüchtlingen zu tun, die keine Krankenversicherung haben und trotzdem kostenlos behandelt werden und sogar ein kostenloses Taxi bekommen vom Flüchtigsheim zum Klinikum und zurück.
Denkst du bei ukrainischen oder NATO-Soldaten wird es anders sein?
Sie alle werden kostenlos behandelt und die Kosten dafür werden durch unsere Steuern beglichen.Meine Güte .... nur weil deine Frau im Krankenhaus putzt, macht dich das ja offensichtlich nicht sachkundig ;)
Asylbewerber sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, sondern die medizinische Behandlung wird über das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Kostenträger sind dabei die Sozialämter der Kommune.
Anderst sieht das bei anerkannten Asylanten und anerkannten Kriegsflüchtlingen aus. Die haben mit dem Bezug von ALGII auch den Anspruch auf die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Angehörige einer fremden Armee, der in der Bundesrepublik behandelt wird, ist aber weder anerkannter Asylant noch Kriegsflüchtling. Er ist ein verwundeter Soldat einer fremden Armee. Da wird dann in der Regel der Bund im Rahmen seiner Solidaritätsleistungen für die Ukraine die Kosten tragen. Oder man stellt sie der Ukraine in Rechnung. Je nach dem. Auf keinen Fall aber ist der in der gesetzlichen Krankenversicherung versischert, und deshalb wirkt sich die Behandlung auch nicht auf die Beiträge aus.
Jetzt hast du's hoffentlich verstanden.
Also noch mals zum Verständnis, all diese Kosten werden durch deine und meine Steuern beglichen. Bitte Hirn einschalten.
Aber es hat keinen Sinn, wieso schreibe ich mit einer Person die mir durch ihre eigene Argumentation recht gibt und trotzdem versucht sich so darzustellen das ich Unrecht habe. Schreckliche schöne neue Welt.