Naturzucker schrieb am 10.05.2021 13:20:
So was kann man nur vom Stapel lassen, wenn man sich die Realität durch einem Rot-Filter anschaut, der alle Entgleisungen und Schmutzkampagnen von links konsequent wegfiltert.
Gestern gerade durfte die Grünen-Aktivistin Luisa Neubauer bei Anne Will Hans Georg Maaßen mehrfach in verleumderischer Absicht der Verbreitung antisemitischer Inhalte bezichtigen, ohne dafür auch nur einen Beleg zu liefern.
Und Merkels Kaffekränzchen-Dame Anne Will hakte hier nicht etwa nach sondern lenkte den Focus sofort auf das nächste Thema, als klar wurde, dass Frau Neubauer die Diffamierungen aus der Luft gegriffen hat.
Völlig unverständlich das ein Kanzlerkandidat dies in der wie geschehenen Art und
Weise hin nimmt.
Hier wäre seitens Herrn Laschet ein Verweis auf
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
angebracht gewesen.