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  • Lasse Reden

mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.2012

Re: Der Schaden ist doch schon angerichtet ...

Klabusterbär schrieb am 05.03.2021 13:25:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten.

...
Es scheint noch Gerichte oberer Instanzen zu geben, die sich an die Rechtslage halten, was immer man auch von der AfD halten mag.

Der Schaden ist doch schon angerichtet. Was beim Bürger hängenbleibt, ist die durchgestochene Meldung, dass die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet wird, was die Systemmedien landauf, landab groß posaunt haben.

Dass ein Verwaltungsgericht da jetzt eingeschritten ist, ist eine Randnotiz, die die meisten Leute gar nicht mitbekommen werden. Und selbst wenn, gilt das alte Sprichwort "Etwas bleibt immer hängen".

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