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  • unbekannter Benutzer

105 Beiträge seit 14.08.2002

"Hardware-unterstützte Nutzungs- und Zugangskontrollen"

Wie wär's mit den quadratische Bork-CDs. 11,5cm Kantenlänge. Kann man
immer noch in den üblichen Verkaufseinheiten verkaufen, und wenn ein
Nutzer mit der Laubsäge die Medieneinheit bearbeitet hat, ist das am
Original nachweisbar. Bei den üblichen digitalen
Kopierschutzmaßnahmen steht ja die Wirksamkeit im Raum. Wenn die
Kopierschutzmaßnahmen unwirksam sind, dürfte eigendlich besagter §
nicht gelten, da ja ausdrücklich von wirksammen Maßnahmen die Rede
ist. Wirksamkeit sollte aber hinreichend überprüfbar sein, sonst wird
ja schon die Behauptung wirksam.
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