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  • demon driver

mehr als 1000 Beiträge seit 25.02.2000

Komplizierter

wurschti schrieb am 17. April 2003 19:49

> Hab ich nicht ein Recht auf private Kopien, 7 Stück an der Zahl?

Du hast ein Recht auf private Kopien. Genauer, du darfst Kopien für
private Zwecke anfertigen. Eine gesetzlich festgelegte Zahl gibt es
da nicht. Die Zahl 7 dient meines Wissens in erster Linie zur
Kalkulation für Pauschalabgaben auf Medien und Geräte und wird in der
Rechtsprechung, die die Details bestimmen soll, als Daumenregel
verwendet.

> Wenn ich nun eine CD kaufe, die mir dieses Recht nicht einräumt, darf
> ich sie zurückgeben? Oder ist es unter Umständen sogar untersagt solche
> CDs zu verkaufen, da sie ja von vornherein dem Verbraucher bestimmte,
> ihm zustehende Rechte, nehmen?

Wenn ich das alles richtig verstanden habe (IANAL), dann sieht das so
aus, dass das Recht genaugenommen nur eine Erlaubnis ist, das heißt
du darfst, wenn du kannst. Eine nicht kopiergeschützte CD kannst du
nicht kopieren, wenn du keinen Brenner hast, eine kopiergeschützte
nicht, wenn du keinen Brenner oder kein CloneCD o.ä. hast; in keinem
von beiden Fällen hast du, jedenfalls nicht deswegen, das Recht das
Medium zu beanstanden. Neu ist jetzt allerdings, dass du die
kopiergeschützte und als solches deklarierte CD nicht mehr kopieren
darfst, selbst wenn du könntest, und insofern widerspricht das dem
eigentlichen Sinn des ursprünglichen Gesetzes. Das nämlich hatte
schon die Absicht, dir eine Art Recht einzuräumen. Tun dagegen lässt
sich anscheinend allerdings erst mal wenig, solange Verwerter und
Industrie für die Gesetzgebung einen so viel höheren Stellenwert
genießen als der Bürger.

d. d.

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