Ich schrieb nicht von denen, die sich dazu entschieden haben ihren Besitz zu veräußern und dies vertraglich geregelt haben, sondern die ihren Besitz und Lebensrecht dort nicht aufgeben wollen.
Und wenn die ihren Besitz nicht freiwillig verlassen, werden Kraft der Exekutive Zwangsmaßnahmen eingeleitet.
Wer nicht auf die Angebote eines Unternehmens oder des Staates sein Land/Grundstück/Haus hergeben will, wird dann schon mal erpresst, dass er/sie entschädigungslos enteignet und entfernt wird.
Da kann ein Bundesland schon mal kurzerhand ein neues Gesetz kreieren, dass wie beim "Messegesetz" in Stuttart die Bauern wegen eines (privaten) Messebaus am Rande des Stuttgarter Flughafen auf den sogenannten Stuttgarter Fildern mit Enteignung droht und die Bauern dann doch weichgekocht werden.
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/1215256?LISTPAGE=1215172
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