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Avatar von Der_Guido
  • Der_Guido

mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2020

Auch Anwälte gehören zur Körperschaft des Gerichtes, Steuerberater zum Finanzamt

Die sind zwar selbstständig, also formal scheinbar unabhängig, unterliegen aber besonderen Auflagen. So muss z.B. ein Anwalt unverzüglich sein Mandat niederlegen, wenn man - unter Verschwiegenheitspflicht - diesem gegenüber (nicht dem Gericht gegenüber) eine schwere Straftat gesteht. Strafverteidiger dürfen mitlügen. Auch Steuerberater gehören zum Finanzamt, sind z.B. sogar aktuell verpflichtet, Steuervermeidungstricks zu melden. Steuerprüfungsgesellschaften, wie z.B. die am. Firma McKinsey, 1926 in Chicago gegründet, muss das nicht.

Tja, so ist das auch mit den "Körperschaften öffentlichen Rechts" ... eine gewisse "Loyalität" mit dem Staat kann auch rechtlich eingefordert werden, wie bei Angestellten und Beamten auch. Wer sich als bekennender Vegetarier zu erkennen gibt, seinen Arbeitgeber, den Herrn Tönnies der nicht ethischen Behandlung von Tieren bezichtigt, muß mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Und so haben z.B. auch Beamte nicht volle Bürgerrechte. Streiken? Ist nicht!

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