Zum Folgenden aus dem Artikel:
Ob mit solchen Werten in Deutschland die Aussage des Bundesverfassungsgerichts in der Urteilsbegründung noch Bestand hätte, ist eine offene Frage.
(Zitatende)
Eine "Meinungsäußerung" in öffentlichen Diskursräumen dazu, ob das noch eine offene (also ungklärte) Frage ist, oder ob das Urteil zu keinerlei Zweifel oder Kritik Anlass gibt, ...
................soll nach der Meinung des tp- Autors Wolfram Janzen einzig und allein den jeweiligen juristischen und medizinischen Fachautoritäten überlassen werden.
Und zwar weil allein diese Menschen in der Lage seien, evidenzbasierte Fakten zur öffentlichen Diskussion beizutragen. Denn "bloße Meinungen" (also nicht fachwissenschaftlich evidenzbasierte Äußerungen) in öffentlichen Diskursen seien schädlich für die gesellschaftlich- demokratische Meinungsbildung im demokratischen Staatswesen.
Siehe:
[https://www.heise.de/tp/features/Wenn-Meinungsvielfalt-destruktiv-wird-6002489.html
https://www.heise.de/tp/features/Corona-Pandemie-Schwaecht-die-Impfung-das-Immunsystem-7203817.html]
Es wäre interessant zu erfahren, ob der tp- Autor Janzen auch dem tp- Autorenkollegen und (wahrscheinlichen) Nichtfachmann Andreas von Westfalen das (demokratische bzw moralische) Recht zur Meinungskundgebung (wie im obigen Artikel bzw. im obigen Zitat) absprechen möchte. (-: