Ob mit solchen Werten in Deutschland die Aussage des Bundesverfassungsgerichts in der Urteilsbegründung noch Bestand hätte, ist eine offene Frage.
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Der Begründung zuwiderlaufende Werte, Studien und Expertisen gab es auch zum Zeitpunkt der Verkündung des Urteils schon längst. Diese wurden vom BverfG ignoriert, was darauf hinweist, dass das Urteil rein politisch motiviert war und an einer faktenbasierten Rechtssprechung von vorneherein kein Interesse bestand.