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Avatar von earl_white
  • earl_white

mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2021

Völlig unklar, ist ..., bzw. nicht dargestellt wird im Artikel,

auf welche " Wirksamkeit " die Verf.Gerichtsklage abzielt.

a) auf die Wirksamkeit FÜR den sich Impfenden ( für SICH SELBST) ,
b) auf die Wirksamkeit eines " durch Impfung " geimpften auf ( Schutz für ) jedwede andere Person.

Und gerade b) ist z.B. " das Erfordernis " etwa Pflegepersonal " zwangs- / bzw. PFLICHT-zuimpfen ".

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