Solid schrieb am 17. April 2012 07:25
> Mit der Verteilung der Korane in deutschen Fußgängerzonen verbreiten
> die Aktivisten implizit die Botschaft, dass Schwule am nächsten
> Baukran aufgehängt werden sollen, wie das überall in muslimisch
> dominierten Gesellschaften üblich ist.
Eigentlich nicht - üblich ist es in überhaupt keiner muslimisch
dominierten Gesellschaft, vor kommt es nur in einigen wenigen,
u.A. dem Iran.
> Leider unterliegt es der Religionsfreiheit und der Meinungsfreiheit,
> die systematische Ermordung von Schwulen zu fordern.
Auch nicht richtig, das hängt von der jeweiligen Gesetzgebung eines
Landes ab; in Deutschland wäre das eine Straftat.
[...]
> Würde man hingegen sich einen dieser Korane aushändigen lassen und
> selbigen (der ja dann das eigene Eigentum ist) in einer geeigneten
> Feuerstelle in Sichtweite der Koranausgeber verbrennen, dann wäre das
> zwar auch eine Aussage ("Schwule an Baukränen aufhängen zu wollen,
> finde ich nicht so gut."), aber weil damit gleichzeitig die
> religiösen Gefühle dieser Aktivisten verletzt werden, kommt man für
> diese Meinungsäußerung lange Jahre in den Knast nach §166 StGB.
Auch falsch, der §166 wird traditionell sehr eng ausgelegt - dem-
entsprechend auch kaum angewendet -, eine Koranverbrennung geht
sicher straffrei aus; notfalls deklariert man die Angelegenheit
eben als Kunst.
[...]
> Mit der Verteilung der Korane in deutschen Fußgängerzonen verbreiten
> die Aktivisten implizit die Botschaft, dass Schwule am nächsten
> Baukran aufgehängt werden sollen, wie das überall in muslimisch
> dominierten Gesellschaften üblich ist.
Eigentlich nicht - üblich ist es in überhaupt keiner muslimisch
dominierten Gesellschaft, vor kommt es nur in einigen wenigen,
u.A. dem Iran.
> Leider unterliegt es der Religionsfreiheit und der Meinungsfreiheit,
> die systematische Ermordung von Schwulen zu fordern.
Auch nicht richtig, das hängt von der jeweiligen Gesetzgebung eines
Landes ab; in Deutschland wäre das eine Straftat.
[...]
> Würde man hingegen sich einen dieser Korane aushändigen lassen und
> selbigen (der ja dann das eigene Eigentum ist) in einer geeigneten
> Feuerstelle in Sichtweite der Koranausgeber verbrennen, dann wäre das
> zwar auch eine Aussage ("Schwule an Baukränen aufhängen zu wollen,
> finde ich nicht so gut."), aber weil damit gleichzeitig die
> religiösen Gefühle dieser Aktivisten verletzt werden, kommt man für
> diese Meinungsäußerung lange Jahre in den Knast nach §166 StGB.
Auch falsch, der §166 wird traditionell sehr eng ausgelegt - dem-
entsprechend auch kaum angewendet -, eine Koranverbrennung geht
sicher straffrei aus; notfalls deklariert man die Angelegenheit
eben als Kunst.
[...]