Solid schrieb am 17. April 2012 10:50
[...]
> > Mit anderen Worten: die tatsächlichen Zahlen stützen deinen Pau-
> > schalverdacht nicht, daß "Anhänger des Islam Verbrechen an Schwulen
> > begehen werden". Sonst hättest du konkrete Zahlen genannt.
>
> Es kann grundsätzlich keine Zahlen über Graubereiche geben.
Ui, eine neue Variante deiner PKV-"Argumentation": es gibt
keinen Beleg für deine Auffassung, also ist sie richtig. Hoff-
entlich glaubst du diesen Unsinn wenigstens selbst.
[...]
> > > Belege doch mal deine Aussage, dass jede Koranverbrennung in
> > > Deutschland straffrei bleibt.
> > Da es in Deutschland bisher nicht zu solchen Fällen gekommen ist,
> > gibt es auch keine Beispiele
>
> Dumme Sache das, du kannst es also nicht belegen.
Tatsächlich müsstest du deine Auffassung einer strengen Auslegung
des §166 StGB belegen, aber das kannst du natürlich nicht, weil
es nicht zutrifft. Deswegen weichst du jetzt aus.
[...]
> > Mit anderen Worten: die tatsächlichen Zahlen stützen deinen Pau-
> > schalverdacht nicht, daß "Anhänger des Islam Verbrechen an Schwulen
> > begehen werden". Sonst hättest du konkrete Zahlen genannt.
>
> Es kann grundsätzlich keine Zahlen über Graubereiche geben.
Ui, eine neue Variante deiner PKV-"Argumentation": es gibt
keinen Beleg für deine Auffassung, also ist sie richtig. Hoff-
entlich glaubst du diesen Unsinn wenigstens selbst.
[...]
> > > Belege doch mal deine Aussage, dass jede Koranverbrennung in
> > > Deutschland straffrei bleibt.
> > Da es in Deutschland bisher nicht zu solchen Fällen gekommen ist,
> > gibt es auch keine Beispiele
>
> Dumme Sache das, du kannst es also nicht belegen.
Tatsächlich müsstest du deine Auffassung einer strengen Auslegung
des §166 StGB belegen, aber das kannst du natürlich nicht, weil
es nicht zutrifft. Deswegen weichst du jetzt aus.