chefkoch01 schrieb am 07.10.2021 20:15:
MaldingRR schrieb am 07.10.2021 15:48:
D.o.S. schrieb am 07.10.2021 15:14:
... denn wenn es keine medizinische Rechtfertigung für die Unterscheidung gibt, ist es schlicht ein vorsätzlicher Bruch der Verfassung durch die Regierung.
In 3 Jahren oder so gibt es dann auch ein Gerichtsurteil darüber, dass es unrechtmäßig war. :-)
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
Hat einmal ein großer Europäer gesagt ;)
J. C. Juncker, Jurist, luxemburgischer Politiker und 14. Präsident der Europäischen Kommission
Wer soll das Gebrabbel dieses Herren schon ernst nehmen. Ich meine zu wissen, dass er an dem Tag als er das sagte ordentlich betrunken war ;-)