"Jetzt wird Ebay noch [extern] einen Schritt weiter gehen und die
Möglichkeit der negativen Bewertung des Kunden durch den Händler
komplett abschaffen. Und Ebay hat Recht."
Nein, das ist der falsche Ansatz. Besser wäre es gewesen, dass erst
dann die Bwertungen veröffentlicht werden, wenn beide Parteien
bewertet hätten bzw. nach einer gewissen Zeit. So wären
Rachenegativbewertungen unterbunden.
Denn was ist zum Beispiel, wenn der Abnehmer sich ungebührlich
benimmt und versucht, daraus Kapital zu schlagen, in dem er "Rechte"
einfordert, die ihm nicht zustehen?
Möglichkeit der negativen Bewertung des Kunden durch den Händler
komplett abschaffen. Und Ebay hat Recht."
Nein, das ist der falsche Ansatz. Besser wäre es gewesen, dass erst
dann die Bwertungen veröffentlicht werden, wenn beide Parteien
bewertet hätten bzw. nach einer gewissen Zeit. So wären
Rachenegativbewertungen unterbunden.
Denn was ist zum Beispiel, wenn der Abnehmer sich ungebührlich
benimmt und versucht, daraus Kapital zu schlagen, in dem er "Rechte"
einfordert, die ihm nicht zustehen?