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Nachweis Pflanzenöl

Ichi the Killer schrieb am 22. Mai 2008 14:06

> > Wenn der Zoll auf dem Hof steht ist Achterbahn...

> Niemand verbietet jemandem Ware im Ausland zu kaufen solange er dort
> die Steuer entrichtet.

Stimmt nicht.
Im Ausland darf Kraftstoff in den fahrzeugeigenen Tank getank werden
+ Reservekanister (max. 20l, AFAIR).
Wer mehr Kraftstoff einführt, muss das beim Zoll anmelden. Egal, ob
Diesel oder Pflanzenöl.

> Da PÖL auch nicht gefärbt ist wird es schwer da eine
> Steuerhinterziehung zu konstruieren.

Ist nicht ganz so einfach, wie bei Heizöl <> Diesel, wohl aber
machbar - und auch schon passiert.
Zum einen wird gerne mal eine Tankquittung verlangt - gut, da kann
man einmal richtig versteuertes Pöl an der Tankstelle tanken und gut
ist.
Aber: Nur der Norm entsprechendes Raps-Öl ist mit der geringen Steuer
belegt. D.h. keine Sonnenblume, kein Soja und schon gar kein Palmöl
-> darauf sind 0,47 eur Energiesteuer zu entrichten.
Und was man im Supermarkt bekommt, weiß man eben nicht so genau.

Abgesehen davon - nachweisbar oder nicht - es ist eben schlicht
illegal.
Wer etwas anderes behauptet, möge bitte vorher in die einschlägigen
Gesetze schauen.

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