mitwirker schrieb am 06.05.2021 09:53:
2. Der Text wird dem Verfassungsgericht vorher vorgelegt, die offensichtliche angehende Verfassungsbrüche gleich ausdeuten.
Keine so tolle Idee. Die Richter können nur widersprechen wo sie selber ein Problem erkennen. Das sind aber auch nur völlig normale Menschen die ein paar menschliche Worte interpretieren.
Ausserdem werden Gesetze damit überhöht, weil Politiker dann sagen "Das BVerG hat das geprüft, das ist die Wahrheit und Du <Name_des_Querdenkers> bist ein Schuft". Und keine Sorge, dass ist imho das was einige Politiker sofort machen würden, argumentum ad verecundiam