wird glatt „übersehen“, was ein paar Absätze hintendran im vermeintlich „Kleingedruckten“ steht, nämlich daß dieses Corona-Ermächtigungsgesetz 2.0 es fortan auch ohne größere Umstände ermöglicht, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ad acta zu legen.
Im Klartext: Freie rechtliche Bahn für die jederzeitige Einführung der Zwangsimpfung ohne daß dem noch relevante bürokratische Hürden entgegenständen...