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Re: Das Urteil ist sehr wohl anfechtbar

Wagenrecht schrieb am 11.11.2021 01:15:

Die Zauberwörter zur Anfechtung des Urteiles heißen EU und Klassendiskriminierung. Dafür gibt es sogar gesetzlich eingebundene Beweiserleichterung im sehr starkem Europäischem Antidiskriminierungsrecht. Was insbesondere bezüglich der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes interessant ist.

Ist das so? Woraus genau schließt du das denn?
Zitat:
"Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung liegt, darf von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde."

Was hat das mit Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft (ich vermute mal, dass es das ist, was du mit "Klassendiskriminierung" meinst) zu tun?

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