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  • GordonHannes

mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

Re: Das Urteil ist sehr wohl anfechtbar

Wagenrecht schrieb am 11.11.2021 09:15:

Weil völlig klar und offenkundig ist, dass erhaltungswidrige Absichten vorliegen.

Man kann nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen

Auch jeder Migrant könnte in Zukunft mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine Straftat oder einen religiös motivierten Terrorakt begehen - mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sind unter den Migranten auch zukünftige Straftäter - genauso wie ein Immobilienunternehmen luxussanieren könnte - auch da gibt es mit grosser Wahrscheinlichkeot welche, die das machen.

Nur man weiss es halt nicht sicher ob das genau in dem speziellen Fall so sein wird.

Sippenhaft auf Basis möglicher Vergehen und Verbrechen in der Zukunft gibt es halt nicht mehr.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.11.2021 09:32).

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