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967 Beiträge seit 16.12.2002

Re: Logischer Fehlschluss

Porcupine17 schrieb am 10.11.2021 15:28:

Es liegt also auf der Hand, dass Investoren entsprechend agieren werden, sonst hätten sie die Abwendungsvereinbarung unterschrieben.

Das ist ein logischer Fehlschluss und wegen genau solcher Fehlannahmen hat das Gericht so geurteilt wie es hat. Nur weil die Investoren die Vereinbarung nicht unterschreiben heißt es nicht dass sie gegen sie verstoßen werden - sie halten sich erst einmal nur ihr Optionen offen. Wenn ich mich weigere zu schwören das ich nur die Wahrheit sagen werden heißt das nicht das ich Lügen werde - ich mache das vielleicht davon abhängig was gefragt wird.

Und das "vielleicht" etwas geschehen könnte ist für die Richter zu wenig gewesen - meiner Meinung nach zurecht!

Leider ist das Profitstreben von Immobilienkonzernen ein unheilbares Zwangshandeln.

Die Besserungsprognose ist wie bei bestimmten Kriminellen schon aus millionenfacher Erfahrung eher sehr schlecht als nur schlecht.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.11.2021 21:59).

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