Das sehe ich natürlich vollkommen anders. Natürlich schränken im Grundbuch eingetragene Vorkaufsrechte den Verkäufer ein, insbesondere drücken sie den Verkaufspreis.
Aus staatlicher Sicht sind diese aber zwingend notwendig, um Bundesinteressen gegen Privatinteressen auch durchsetzen zu können.
Ich prüfe natürlich Anträge von Notaren auf Löschung des Vorkaufsrechtes und anderer Grundstücksbelastungen, aber bisher habe ich diesen grundsätzlich nicht zugestimmt.