Anstatt BlaBla von sich zu geben - auch im Artikel hier - sollte man doch einfach auf die entsprechende EU-Verordnung verweisen.
Der DSA ist die EU-Verordnung 2022/2065 - und in der deutschen Sprachvariante steht auch der entsprechende Begriff "Vertrauenswürdiger Hinweisgeber".
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A32022R2065
Aber lieber haut man auf der EU herum, anstatt sich zu informieren.