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10 Beiträge seit 20.11.2005

Konventionalstrafen sind auch ertragsmindernd

Keppla schrieb am 25. Mai 2006 19:43

> Warum das? Du hast doch dann vermutlich eh zu erfüllende Minima an
> Zuschauern vereinbart, sobald die nicht erreicht werden, musst du
> nicht kündigen, sondern kannst Konventionalstrafen einfordern.

Vorausgesetzt, es werden überhaupt Konventionalstrafen vereinbart...
Als Werbetreibender ziehe ich das vielleicht ein- oder zweimal durch.
Aber ich mache die Werbung ja nicht, um Konventionalstrafen zu
erhalten, sondern um Konsumenten zu erreichen.

Und auf der anderen Seite belasten geringere Werbeeinnahmen, sei es
nun über  Konventionalstrafen oder aufgrund zu geringer
Konsumentenreichweite (=geringere Werbeminutenpreise), so oder so die
Bilanzen der kommerziellen Sender. So oder so dürfte es sich nicht
rechnen in der derzeitigen Konstellation.

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