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  • unbekannter Benutzer

118 Beiträge seit 20.10.2023

Oh... Danke für den Artikel

Das ist mal ein (für mich) hilfreicher Artikel...
Mein AG bietet an, dass man bis zu 3 Monate (auf Vereinbarung auch länger) von irgendwo in der EU arbeiten kann, ggf. das Zeitkonto vorher auffüllen, um in der Zeit Stunden reduzieren zu können usw.
Nach aktueller Planung wollte ich das nächstes Jahr mal für einen Monat ausprobieren (Alpen, DACH und evtl. Italien mit einem kleinen Wohnmobil), allerdings hatte ich ehrlich gesagt überhaupt nicht daran gedacht, dass man sich ggf. im Gastland (steuerlich) anmelden muss...
Daher schon mal danke für den Artikel... ;)

Andere Frage: Bisher sieht der Plan vor, dass ich mir bei Freunden deren kleinen Camper leihe.
Muss man sich, wenn man von Stellplatz zu Stellplatz zieht, auch jedes mal bzw. in jedem neuen Land anmelden, wenn man dabei (lohnsteuerpflichtig) arbeitet?

Fragen über Fragen, da werde ich mich wohl schlau machen müssen.
Hatte das nicht auf der Liste, weil ist ja Schengen-Raum (der zugegebenermaßen nicht "steuerlich" gilt)...

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