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Avatar von bombjack

mehr als 1000 Beiträge seit 29.12.2000

Neben der rechtswirksame Unterlassungserklärung....

sollte man sich auch Gedanken um die zivilrechtlichen Forderungen
machen...

a) die Arbeitszeit, die es kostet das Teil wieder einzuspielen und
natürlich die Zeit die man mit der Sache verbracht hat...

b) den Verlust, da z.B. die ganzen Kommentare weg sind

c) die Beschneidung der Reichweite durch die Löschung usw.

Wie viele Zugriffe hatten die Videos so durchschnittlich? Schließlich
arbeitet doch die GVU doch auch gerne bei ihren Prozessen mit Zahlen
die nicht gerade fundiert sind und geht bei einem illegalen runter
geladenen Stück davon aus, dass dieser Aktion so und soviel Schaden
verursacht hat...warum soll in dem Fall das nicht der Fall sein?

bombjack 


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