Advocadus Diaboli schrieb am 11. August 2010 07:37
> Pincinato schrieb am 11. August 2010 02:30
>
> > iiii... mit ner creative common lizenz dürfte die summe nicht so arg
> > hoch ausfallen..... leider.
>
> Warum? Wenn ich das richtig interpretiere erlaubt die CC-Lizenz das
> VERBREITEN des Werkes, aber nicht das LÖSCHEN desselben beim Urheber.
Um Schadenersatz fordern zu können, musst du einen Schaden
nachweisen. Die Anforderungen hierfür sind lächerlich niedrig, aber
wenn du das Werk ohnehin gratis verbreitest, wird es dir schwer
fallen, einen Einnahmenausfall zu begründen.
Ein Schmerzensgeld für die Rufschädigung fällt in Deutschland
erfahrungsgemäss niedrig aus.
> Pincinato schrieb am 11. August 2010 02:30
>
> > iiii... mit ner creative common lizenz dürfte die summe nicht so arg
> > hoch ausfallen..... leider.
>
> Warum? Wenn ich das richtig interpretiere erlaubt die CC-Lizenz das
> VERBREITEN des Werkes, aber nicht das LÖSCHEN desselben beim Urheber.
Um Schadenersatz fordern zu können, musst du einen Schaden
nachweisen. Die Anforderungen hierfür sind lächerlich niedrig, aber
wenn du das Werk ohnehin gratis verbreitest, wird es dir schwer
fallen, einen Einnahmenausfall zu begründen.
Ein Schmerzensgeld für die Rufschädigung fällt in Deutschland
erfahrungsgemäss niedrig aus.