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  • Sinerider

mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2020

Re: So einfach ist es nicht

RFish schrieb am 01.07.2023 14:00:

Die Feststellung, daß auschließlich die Zentralbank für die Ausgestaltung der Zahlungsmittel zuständig ist (und nicht die Bundesbank) ergibt sich aus einem Urteil im Zusammenhang mit einer Klage von Herrn Häring gegen den hessischen Rundfunk.

Das (Teil-)-Urteil, auf das ich mich beziehe, ist hier:

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=236962&doclang=de

Dort habe ich mir vor längerer Zeit die Zeile 51 (unter vielen anderen markiert.....)

Ob das Bundesbankgesetz nun Bestand hat, oder nicht, muss wohl noch entschieden werden. Hier ist mir der Stand nicht bekannt. Grundsätzlich gilt aber das EU-Recht. Wird sicher sehr interessant.

Dein Link hat rein gar nichts mit der Frage zu tun, ob der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist, oder nicht.

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