Der Autor schreibt:
Schließlich könnten neuartige Sanktionen, wie etwa die vorübergehende Sperrung digitaler Vermögenswerte, das Strafgesetzbuch bereichern.
Es reicht schon, jemandem für ein paar Tage das Telefon zur Spurensicherung wegzunehmen und begründungslose Kontenkündigungen kommen auch immer mal wieder vor.
Man kann natürlich gegen derartige Maßnahmen klagen, aber u.U. ist man nach ein paar Tagen ohnehin erledigt.