matthias maria schrieb am 12.11.2020 11:02:
stebac schrieb am 12.11.2020 10:32:
Ich hebe es extra für sie noch mal hervor:
art. V: Repräsentantenhaus, Senat, ggf. Parlamente der Bundesstaaten: Zweidrittelmehrheit zum Vorschlagen von Verfassungszusätzen (amendments) (Verhältnismäßig selten: Seit 1787 wurden mehr als 3000 Änderungsvorschläge behandelt, davon nur einige Dutzend angenommen, ratifiziert und in Kraft getreten sind bis heute nur 27.
Du hast deine Unwissenheit schon zur Genüge unter Beweis gestellt. Aber ich will dir gerne auf deine Hervorhebung und Unterstreichung deiner Unkenntnis hier antworten.
Da geht um die erforderliche Mehrheit für Vorschläge aber nicht um die Verfassungsänderung selbst. Welche Mehrheiten für die Verfassungsänderung erforderlich sind, dazu habe ich bereits die Artikel verlinkt.
Ohne Vorschlag wird es keine Verfassungsänderung geben. Für die Ratifizierung ist dann sogar eine 3/4-Mehrtheit erforderlich:
Die Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (engl. amendments to the United States Constitution) sind Verfassungsänderungen, die vom amerikanischen Kongress beschlossen und von mindestens drei Viertel der Bundesstaaten ratifiziert worden sind.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzartikel_zur_Verfassung_der_Vereinigten_Staaten