matthias maria schrieb am 12.11.2020 11:21:
stebac schrieb am 12.11.2020 11:09:
Ohne Vorschlag wird es keine Verfassungsänderung geben. Für die Ratifizierung ist dann sogar eine 3/4-Mehrtheit erforderlich:
Ach jetzt auf einmal eine 3/4-Mehrheit! Glückwunsch! Jetzt musst du nur noch begreifen, das deine Behauptung, das für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, "falsch" ist. Und dann kannst du dich ja noch um die anderen Fälle kümmern und welche erforderlichen Mehrheiten dort gelten. Pro Tipp: keine Zweidrittel ;)
Wenn nicht mindestens eine Zweidrittelmehrheit zustande kommt, gelangt ein Vorschlag zur Verfassungsänderung erst gar nicht in ein Gremium, wo er zur endgültigen Abstimmung ausgearbeitet wird.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.11.2020 11:40).