stebac schrieb am 12.11.2020 11:31:
matthias maria schrieb am 12.11.2020 11:21:
stebac schrieb am 12.11.2020 11:09:
Ohne Vorschlag wird es keine Verfassungsänderung geben. Für die Ratifizierung ist dann sogar eine 3/4-Mehrtheit erforderlich:
Ach jetzt auf einmal eine 3/4-Mehrheit! Glückwunsch! Jetzt musst du nur noch begreifen, das deine Behauptung, das für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, "falsch" ist. Und dann kannst du dich ja noch um die anderen Fälle kümmern und welche erforderlichen Mehrheiten dort gelten. Pro Tipp: keine Zweidrittel ;)
Wenn keine Zweidrittelmehrheit zustande kommt, gelangt ein Vorschlag zur Verfassungsänderung erst gar nicht in ein Gremium, wo er zur endgültigen Abstimmung ausgearbeitet wird.
Okay, du bleibst deiner Blödheit treu :( Aber du kannst ja nochmal an den Anfang dieses Threads schauen, da hattest du mein "3/4 Mehrheitsbeispiel" noch als "Falschbehauptung" hingestellt. Anyway eol, die Gefahr sich beim totlachen hier zu verletzen, ist mir bei dir zu groß :-P