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799 Beiträge seit 08.04.2020

Re: Dürfen die das nicht?

mouse-net schrieb am 04.06.2023 20:03:

Dürfen die das nicht?

"Dürfen" im Sinne des Rechts der Herkunftstaaten ist nicht eindeutig.
Wie sind eigentlich die Gerichtsverfahren gegen die Briten ausgegangen, die in Syrien gegen den IS gekämpft hatten?

Wikipedia:
In vielen Ländern, wie zum Beispiel Österreich und in der Schweiz, ist es für Staatsangehörige gesetzlich verboten, für ein anderes Land Kriegsdienst zu leisten. So stellt auch der Dienst in der französischen Fremdenlegion – deren Angehörige allerdings genaugenommen keine Söldner, sondern reguläre Angehörige der französischen Streitkräfte sind – für Österreicher und Schweizer nach dem Gesetz eine Straftat dar. Viele Österreicher, die nach ihrem Söldnerdienst in den Jugoslawienkriegen der 1990er Jahre wieder in die Heimat kamen, fanden sich vor dem Strafgericht wieder und wurden teilweise zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Zusätzlich kann einem Österreicher, der für ein anderes Land Kriegsdienst leistet, die österreichische Staatsbürgerschaft unwiderruflich entzogen werden.

In Deutschland ist es strafbar, deutsche Staatsangehörige „zugunsten einer ausländischen Macht“ „zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung“ anzuwerben (§ 109h StGB). Ferner riskiert ein Deutscher den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn er in einen bewaffneten Verband eines Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er ebenfalls besitzt (§ 28 StAG).

Nach dem Recht der USA (Neutrality Act) riskiert ein US-Bürger, der sich in einem fremden Land zum Militärdienst zur Verfügung stellt, den Verlust der Staatsbürgerschaft. Viele Länder haben ähnliche Gesetze, deshalb riskiert ein Söldner meist den Verlust seiner Heimat-Staatsbürgerschaft und kann zu einer staatenlosen Person werden.

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