...wie wir alle sicher noch gut in Erinnerung haben gab es die großen
Preissteigerungen im 2. Halbjahr des Jahres 2001.
Da die Proteste und der Unmut in der Bevölkerung recht groß waren,
hatte man dann im Januar doch meist darauf verzichtet, sowas wie
"gleichbleibende Preise" zu vermarkten. So etwa nach einem Jahr des
kollektiven Vergessens, getrauen sich die Einzelhandelsketten
ziemlich frech sich rückwirkend auf die Schulter zu klopfen. Nach
einem desaströssen Preiskampf in den Jahren zuvor, haben sie sich
mittels Teuro saniert. Politik und Handel kommunizieren indes einig,
daß es gar kein TEURO war.
Gibt es eigentlich einen Straftatbestand "Bewußte Irreführung" ?
Preissteigerungen im 2. Halbjahr des Jahres 2001.
Da die Proteste und der Unmut in der Bevölkerung recht groß waren,
hatte man dann im Januar doch meist darauf verzichtet, sowas wie
"gleichbleibende Preise" zu vermarkten. So etwa nach einem Jahr des
kollektiven Vergessens, getrauen sich die Einzelhandelsketten
ziemlich frech sich rückwirkend auf die Schulter zu klopfen. Nach
einem desaströssen Preiskampf in den Jahren zuvor, haben sie sich
mittels Teuro saniert. Politik und Handel kommunizieren indes einig,
daß es gar kein TEURO war.
Gibt es eigentlich einen Straftatbestand "Bewußte Irreführung" ?