i-smile schrieb am 28.03.2018 19:13:
Die USA bauen seit kurzem Klauseln in ihre bilateralen Verträge ein, die zum Ziel haben, dass ein Staat seine Währung nicht gegenüber dem Dollar abwerten dürfe.
Genau das hat der Vorposter doch gesagt, Sie widersprechen sich selbst:
Dollarabwertung ist die non-devaluation Klausel, das darf nur die exzeptionelle USA.
Vielen Dank für den Hinweis. Sie sehen das (fast) richtig. Im ersten Schritt gesehen trifft das auch zu.
Allerdings geht das Spiel weiter und ein Equilibrium stellt sich ein. Am Beispiel S-Koreas (SK), ein Abgleiten der USA wird auch in SK zu einer Verlangsamung der Wirtschaft führen, und einer Verbilligung des Won (ohne absichtliche Devaluation). SK wäre versucht die eigene Wirtschaft schneller wiederherzustellen, indem es nun absichtlich die eigene Währung (gegenüber dem USD) noch weiter nach unten treibt. Dieser Wettbewerb soll aber vertraglich ausgeschlossen werden. Aus Sicht beider Länder (und zukünftig mehr Handelspartner) bliebe es bei den alten Verhältnissen.
Aber, wie es immer so ist, könnte der beabsichtigte Effekt verfehlt werden. Dann hätten Sie vielleicht ganz Recht. :-)