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  • Sinerider

mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2020

Re: Rechtstaatswidrigkeit...

Monarch75 schrieb am 20.12.2023 15:21:

so ein quatsch...

1. Hier geht es um einen Bundesstaat, der ohnehin traditionell Demokratisch wählt...Das Ergebnis der Wahl steht quasi schon fest. Die Relevanz für Trump ist ohnehin bei 0.

2. Hier geht es überhaupt nicht um irgendwelche Schuldfragen. Das Gericht beruft sich auf einen "Paragraphen" der Verfassung der USA, in der der Congress eines Staates bestimmen darf, ob sich ein Kandidat zur Ausführung des Amtes eignet oder nicht. Es ist allerdings nirgends beschrieben, welche Kriterien zum Ausschluss führen können/dürfen. Das muss jetzt der oberste Gerichtshof der USA klären.

3. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und somit gibt es nicht mal den Hauch einer Andeutung, das er nicht Rechtstaatlich wäre. Das ist einfach Unsinn.

Wenn die Verfassung der USA dem Congress eines Bundesstaates das Recht zubilligt einen potentiellen Präsidentschaftskandidaten ohne Klärung der Schuldfrage auszuschließen, dann ist das mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren.

Wenn in einem Rechtsstaat Parteien oder Personen von einer Wahl ausgeschlossen werden, dann sollten in einer Demokratie beim Souverän die Alarmglocken schrillen.

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