DrM schrieb am 20.12.2023 15:59:
Sinerider schrieb am 20.12.2023 15:46:
Wenn in einem Rechtsstaat Parteien oder Personen von einer Wahl ausgeschlossen werden, dann sollten in einer Demokratie beim Souverän die Alarmglocken schrillen.
Dessen Alarmglocken klingeln schon, seitdem der ehemalige Präsident und sein Anwalt behaupten, daß er die Wahl in Wirklichkeit gewonnen habe.
Spätestens seitdem er im Interview gesagt hat, daß er für einen Tag Diktator sein werde.
Wenn in einer Demokratie Aussagen einer Partei oder einer Person mit der Verfassung kollidieren, dann muss das erst mal gerichtlich festgestellt werden, um aus einer Wahl ausschließen zu können.