Die Unschuldsvermutung ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Hier geht es aber um die Auslegung der Verfassung, nicht um Bestrafung.
Das Gericht hat die Beteiligung Trumps an dem Aufstand als erwiesen angesehen, ohne sich zur Strafbarkeit seines Handelns zu äußern. Eine Verurteilung durch ein Strafgerichts wäre sicherlich ein hinreichender Grund, um Trump auszuschließen, aber kein notwendig ist das nicht. Das Oberste Gericht kann auch aus eigener Urteilskraft zu dem Ergebnis kommen, dass Trumps Rolle bei dem Aufstand ausreicht. Er kann trotzdem im strafrechtlichen Sinne "unschuldig" sein und er wird ja auch nicht bestraft - er darf nur nicht noch einmal als Präsident kandidieren.